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Fahrlehrerausbildung
Wenn Sie Fahrlehrer werden benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.
Bearbeitungszeitraum:
4 bis 6 Wochen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistig und körperlich geeignet
- Fachlich und pädagogisch geeignet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
- Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
Gebühren
Was ist zu bezahlen?
- 40,90 Euro für den Anwärterschein Fahrlehrer
- 40,90 Euro für die Ersterteilung des Fahrlehrerscheins
- 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Befreiung:
Nein
Ermäßigung:
Nein
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Lebenslauf
- Ein Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
- Eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind
- Den Führerschein oder eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins, welche amtlich beglaubigt sein muss, sofern der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
- Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung beizufügen
- Einen Nachweis über den Besitz der Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau mindestens der Kompetenzstufe C1 GER oder alternativ ein Schulabschlusszeugnis in dem das Unterrichtsfach Deutsch benotet wurde
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des BZRG der Belegart OE. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich und darf nicht älter als drei Monate sein
Hinweis:
Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes. Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind, können Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis formlos bei uns beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung. Es wird gebeten, den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich abzugeben. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte dem Kasten am unteren Ende der Seite.
Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und in Kopie zum Termin vor.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle der Antragstellung per Post, die Unterlagen im Original zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen sind. Alternativ können beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Übersenden Sie bitte keine Unterlagen im Original auf dem Postweg!
Bitte beachten Sie, dass zur Klärung des Sachverhalts Ihre persönliche Vorsprache erforderlich sein kann.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Weiterführende Informationen
- Terminvereinbarung
- Führungszeugnis
- Bürgerbüros
- Gewerbezentralregister
- Ordnungsamt
- Fahrschulerlaubnis
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 - 8922221
0211 - 8926144
Fax: 0211 - 8929107
E-Mail: fahrschulen@duesseldorf.de
Fahrlehrerausbildung Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrer, Erlaubnis
Hinweis:
Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes. Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind, können Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis formlos bei uns beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung. Es wird gebeten, den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich abzugeben. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte dem Kasten am unteren Ende der Seite.
Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und in Kopie zum Termin vor.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle der Antragstellung per Post, die Unterlagen im Original zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen sind. Alternativ können beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Übersenden Sie bitte keine Unterlagen im Original auf dem Postweg!
Bitte beachten Sie, dass zur Klärung des Sachverhalts Ihre persönliche Vorsprache erforderlich sein kann.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 - 8922221
0211 - 8926144
Fax: 0211 - 8929107
E-Mail: fahrschulen@duesseldorf.de https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44755/show
Wenn Sie Fahrlehrer werden benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.
Bearbeitungszeitraum:
4 bis 6 Wochen.
- Amtlicher Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Lebenslauf
- Ein Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung
- Eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind
- Den Führerschein oder eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins, welche amtlich beglaubigt sein muss, sofern der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
- Dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung beizufügen
- Einen Nachweis über den Besitz der Kenntnisse der deutschen Sprache mit einem Sprachniveau mindestens der Kompetenzstufe C1 GER oder alternativ ein Schulabschlusszeugnis in dem das Unterrichtsfach Deutsch benotet wurde
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des BZRG der Belegart OE. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur bei Ihrer Stadtverwaltung (Bürgerbüro) möglich und darf nicht älter als drei Monate sein
Hinweis:
Zuständig für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde des Wohnortes. Wenn Sie in Düsseldorf gemeldet sind, können Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis formlos bei uns beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Aufnahme der Fahrlehrerausbildung. Es wird gebeten, den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich abzugeben. Die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte dem Kasten am unteren Ende der Seite.
Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und in Kopie zum Termin vor.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle der Antragstellung per Post, die Unterlagen im Original zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen sind. Alternativ können beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Übersenden Sie bitte keine Unterlagen im Original auf dem Postweg!
Bitte beachten Sie, dass zur Klärung des Sachverhalts Ihre persönliche Vorsprache erforderlich sein kann.
- Mindestalter 21 Jahre
- Geistig und körperlich geeignet
- Fachlich und pädagogisch geeignet
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D seit mindestens zwei Jahren
- Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER
- Terminvereinbarung
- Führungszeugnis
- Bürgerbüros
- Gewerbezentralregister
- Ordnungsamt
- Fahrschulerlaubnis
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 0211 - 8922221
0211 - 8926144
Fax: 0211 - 8929107
E-Mail: fahrschulen@duesseldorf.de https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/44755/show
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
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001 Höherweg 101 40233 Düsseldorf
0211 89-91
0211 89-29187
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