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Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Anspruch haben Personen:
- ab Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder
- ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
- soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder - Einstandsgemeinschaft
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Grundsicherungsleistungen
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
- aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. Stadtwerke Düsseldorf AG
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
In Düsseldorf gibt es zwei Servicecenter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk in dem Sie wohnen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung E-Mail: amt-fuer-soziales@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Formulare:
- Antrag auf Grundsicherungsleistungen
- Personalausweis oder Pass
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
- letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
- Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
- Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief
- aktuelle Einstufung beim Energielieferanten z.B. Stadtwerke Düsseldorf AG
- Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
- Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
In Düsseldorf gibt es zwei Servicecenter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk in dem Sie wohnen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Anspruch haben Personen:
- ab Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder
- ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
- sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
- soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder - Einstandsgemeinschaft
- der Höhe der Kosten der Unterkunft
- der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
- der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.
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