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Verbraucherbeschwerde - Lebensmittelüberwachung

Hinweise auf die lebensmittelrechtlichen Grundsätze "Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung" finden sich schon im Altertum vor 3500 Jahren. Marktkontrollen gab es schon im alten Athen und Byzanz. Nach dem Soester Stadtrecht von 1120 hatte jener, "der faulen Wein mit gutem Wein mischt, sein Leben verwirkt".

Durchgeführt wird die Lebensmittelüberwachung von den "Lebensmittelüberwachungsämtern" der Kreise, kreisfreien Städten oder Bezirksämtern. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Kontrollen in Betrieben durch und entnehmen auf allen Handelsstufen Proben.

Beschwerde über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände

Wenn Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Mängel feststellen, sollten Sie sich zunächst an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Ist dies erfolglos, nimmt das für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsamt (in Düsseldorf das Amt für Verbraucherschutz) die Beschwerde entgegen.

Beschwerde über Betriebe / Hygienemängel in Betrieben

Wenn Sie Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet haben oder Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. unwohl fühlen oder erkrankt sind, so wenden Sie sich umgehend an uns.
Soweit noch vorhanden, bringen Sie bitte die Lebensmittel zum Amt für Verbraucherschutz

Umgang mit der Beschwerdeprobe

Bitte bewahren Sie die Beschwerdeprobe, wenn möglich mit Originalverpackung, bis zur Übergabe an uns an einem kühlen Ort (maximal +4°C) oder im Kühlschrank auf. Sollten Sie den Mangel außerhalb unserer Öffnungszeiten feststellen, frieren Sie das Lebensmittel nach Möglichkeit ein.

Wir werden die vorgelegte Probe umgehend untersuchen und der Beschwerde über einen Hygienemangel nachgehen (Betriebskontrolle). Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos.

Das Ergebnis teilen wir Ihnen, sofern Sie es wünschen, umgehend mit.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Bitte beachten Sie:

bei allen Beschwerden benötigen wir auf jeden Fall

  • Ihren Namen
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer

für eine schnelle Benachrichtigung ist Ihre

  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse

sehr hilfreich


Gebühren

Die Untersuchung der Beschwerdeprobe ist für Sie kostenlos.      


Benötigte Unterlagen

  • Anschrift des Händlers
  • des Lebensmittelbetriebes
  • der Gaststätte
  • des Restaurants
  • Vorlage des Kassenbon soweit vorhanden

 Sie können uns anrufen oder schriftlich informieren und die Warenprobe bei uns abgeben.     



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Zuständige Abteilung


Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ulmenstraße 275,
40468 Düsseldorf

E-Mail: veterinaeramt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-93242
Fax: 0211 89-29126

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Verbraucherbeschwerde - Lebensmittelüberwachung

veterinaeramt@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8993282
Fax: 0211 8929126

Weiterführende Informationen

Verbraucherbeschwerde - Lebensmittelüberwachung

Hinweise auf die lebensmittelrechtlichen Grundsätze "Schutz der Gesundheit und Schutz vor Täuschung" finden sich schon im Altertum vor 3500 Jahren. Marktkontrollen gab es schon im alten Athen und Byzanz. Nach dem Soester Stadtrecht von 1120 hatte jener, "der faulen Wein mit gutem Wein mischt, sein Leben verwirkt".

Durchgeführt wird die Lebensmittelüberwachung von den "Lebensmittelüberwachungsämtern" der Kreise, kreisfreien Städten oder Bezirksämtern. Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Kontrollen in Betrieben durch und entnehmen auf allen Handelsstufen Proben.

Beschwerde über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände

Wenn Sie bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Mängel feststellen, sollten Sie sich zunächst an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Ist dies erfolglos, nimmt das für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsamt (in Düsseldorf das Amt für Verbraucherschutz) die Beschwerde entgegen.

Beschwerde über Betriebe / Hygienemängel in Betrieben

Wenn Sie Hygienemängel in einem Betrieb beobachtet haben oder Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln in einer Gaststätte, Imbissstube, etc. unwohl fühlen oder erkrankt sind, so wenden Sie sich umgehend an uns.
Soweit noch vorhanden, bringen Sie bitte die Lebensmittel zum Amt für Verbraucherschutz

Umgang mit der Beschwerdeprobe

Bitte bewahren Sie die Beschwerdeprobe, wenn möglich mit Originalverpackung, bis zur Übergabe an uns an einem kühlen Ort (maximal +4°C) oder im Kühlschrank auf. Sollten Sie den Mangel außerhalb unserer Öffnungszeiten feststellen, frieren Sie das Lebensmittel nach Möglichkeit ein.

Wir werden die vorgelegte Probe umgehend untersuchen und der Beschwerde über einen Hygienemangel nachgehen (Betriebskontrolle). Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos.

Das Ergebnis teilen wir Ihnen, sofern Sie es wünschen, umgehend mit.

Formulare:

  • Anschrift des Händlers
  • des Lebensmittelbetriebes
  • der Gaststätte
  • des Restaurants
  • Vorlage des Kassenbon soweit vorhanden

 Sie können uns anrufen oder schriftlich informieren und die Warenprobe bei uns abgeben.     

Die Untersuchung der Beschwerdeprobe ist für Sie kostenlos.      

Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde
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Anschrift
Ulmenstraße 275
40468 Düsseldorf
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