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Nachweis einer Kampfmittelfreiheit
Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit.
Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende!
Zu Beginn des Verfahrens muss zunächst eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt werden.
Die Luftbildauswertung wird auf Antrag des Bauherrn bei der Feuerwehr Düsseldorf veranlasst. Das Ergebnis mit der Festlegung der weiteren Maßnahmen wird Ihnen von der Feuerwehr Düsseldorf mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Bearbeitungszeitraum:
4 bis 6 Wochen
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Luftbildauswertung wird kostenfrei durchgeführt. Sollte sich ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, können Kosten durch weitere Untersuchungsmaßnahmen für den Bauantragstellenden entstehen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Antragsteller mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung
- Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
- Geplanter Baubeginn
- Aktenzeichen des Bauamtes
- Karte der zu untersuchenden Fläche gemäß Merkblatt "Deutschen Grundkarte". (Siehe Rückseite des Antrages "Luftbildauswertung")
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Vorzugsweise kann jedoch das Formular „Antrag auf Luftbildauswertung“ verwendet werden und nebst Anlage (Kartenausschnitt) per E-Mail an kampfmittel.feuerwehr@duesseldorf.de eingereicht werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Jedoch können Sie sich telefonisch unter der Telefonnummer: 0211/89-20887 beraten lassen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Gefahrenabwehr und Rettungsdienst
Hüttenstraße 68,
40215 Düsseldorf
E-Mail: feuerwehr@duesseldorf.de
Telefon: 0211 8920590
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Nachweis einer Kampfmittelfreiheit E-Mail: kampfmittel.feuerwehr@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-20887 Fax: 0211 89-29128
Im Baurecht ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen (§16 BauO NRW). Das Bauaufsichtsamt fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis über die Kampfmittelfreiheit.
Nachweispflichtig ist der Bauantragstellende!
Zu Beginn des Verfahrens muss zunächst eine Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt werden.
Die Luftbildauswertung wird auf Antrag des Bauherrn bei der Feuerwehr Düsseldorf veranlasst. Das Ergebnis mit der Festlegung der weiteren Maßnahmen wird Ihnen von der Feuerwehr Düsseldorf mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Bearbeitungszeitraum:
4 bis 6 Wochen
- Antragsteller mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
- Anschrift des Baugrundstückes, Flurbezeichnung/ Projektbezeichnung
- Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
- Geplanter Baubeginn
- Aktenzeichen des Bauamtes
- Karte der zu untersuchenden Fläche gemäß Merkblatt "Deutschen Grundkarte". (Siehe Rückseite des Antrages "Luftbildauswertung")
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden. Vorzugsweise kann jedoch das Formular „Antrag auf Luftbildauswertung“ verwendet werden und nebst Anlage (Kartenausschnitt) per E-Mail an kampfmittel.feuerwehr@duesseldorf.de eingereicht werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Jedoch können Sie sich telefonisch unter der Telefonnummer: 0211/89-20887 beraten lassen.
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