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Gewerbemeldung bei der Gewerbemeldestelle
Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Bearbeitungszeitraum:
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies jetzt vom Sofa aus tun: Seit dem 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige hier an die Ordnungsbehörden versenden.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird.
Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt, das Servicekonto.NRW nicht mehr zu nutzen und sich bei der BundID zu registrieren.
Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
PDF-Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).
Gebühren
- Gewerbeanmeldung Einzelunternehmer/GbR: 26,- Euro
- Gewerbeanmeldung juristische Person: 33,- Euro
- Gewerbeanmeldung - weitere geschäftsführende Personen: 13,- Euro
- Gewerbeummeldung Einzelunternehmer/GbR: 26,- Euro
- Gewerbeummeldung juristische Person: 33,- Euro
- Gewerbeummeldung - weitere geschäftsführende Personen: 13,- Euro
- Zweitschrift: 15,- Euro
- Eigenauskunft: 10,- Euro
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.
Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt) - Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
- Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Gewerbeabmeldung
Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.
Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Gewerbemeldung bei der Gewerbemeldestelle E-Mail: gewerbemeldestelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-23268 Fax: 0211 89-33799
Weiterführende Informationen
Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Bearbeitungszeitraum:
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen.
Wer in Nordrhein-Westfalen sein Gewerbe anmelden will, kann dies jetzt vom Sofa aus tun: Seit dem 1. Juli können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeige hier an die Ordnungsbehörden versenden.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird.
Wir empfehlen Ihnen daher bereits jetzt, das Servicekonto.NRW nicht mehr zu nutzen und sich bei der BundID zu registrieren.
Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
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Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt) - Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
- Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.
- Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Gewerbeabmeldung
Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung ohne weitere Anlagen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
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Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).
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