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Bewohnerparkausweis
Jeder, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Jede Bewohnerin oder jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. In begründeten Einzelfällen können zwei Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen werden.
Im Zentrum sowie in einigen angrenzenden Gebieten ist das Parken für Nichtbewohnerinnen und Nichtbewohner in den jeweiligen Bereichen nur mit einem Parkschein zulässig. In den übrigen Stadtgebieten wird das Parken zunächst mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden zugelassen.
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohnerinnen und Bewohner kann online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und einen Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros.
Das Amt für Verkehrsmanagement stellt keine Bewohnerparkausweise mehr aus.
Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck zu Hause ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC erforderlich ist.
Bearbeitungszeitraum:
Sofort
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Düsseldorf
- Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsbescheinigung durch die Halterin bzw. den Halter
Gebühren
- 25,00 Euro für 1 Jahr bei Online-Beantragung
- 30,00 Euro für 1 Jahr bei Vorsprache im Bürgerbüro und im Straßenverkehrsamt
- 50,00 Euro für 2 Jahre bei Online-Beantragung
- 55,00 Euro für 2 Jahre bei Vorsprache im Bürgerbüro und im Straßenverkehrsamt
- 12,50 Euro für Änderungen (z.B. Kennzeichenänderung). Hinweis: Die Gebühr wird nicht online, sondern nur in den Bürgerbüros bei persönlicher Vorsprache erhoben.
Die Gebühr kann vorzugsweise per EC-Cash oder in bar bezahlt werden. Dazu sind eine EC-Karte und die Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Bei der Online-Beantragung stehen eine Reihe elektronischer Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1, bei Fremdfahrzeug zusätzlich Benutzerbescheinigung
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Weiterführende Informationen
Jeder, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner beantragen. Jede Bewohnerin oder jeder Bewohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. In begründeten Einzelfällen können zwei Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen werden.
Im Zentrum sowie in einigen angrenzenden Gebieten ist das Parken für Nichtbewohnerinnen und Nichtbewohner in den jeweiligen Bereichen nur mit einem Parkschein zulässig. In den übrigen Stadtgebieten wird das Parken zunächst mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden zugelassen.
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohnerinnen und Bewohner kann online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und einen Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros.
Das Amt für Verkehrsmanagement stellt keine Bewohnerparkausweise mehr aus.
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Sofort
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1, bei Fremdfahrzeug zusätzlich Benutzerbescheinigung
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- Wohnsitz in Düsseldorf
- Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter oder eine Nutzungsbescheinigung durch die Halterin bzw. den Halter
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