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Kleine Lotterien und Ausspielungen

Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung stattfinden soll? In diesem Fall ist erforderlich diese anzumelden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Das Spielkaptial übersteigt den Wert von 40.000 Euro nicht
  • die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Stadtgebiet Düsseldorf hinaus
  • der Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreise der Lose) vorsieht
  • der Losverkauf die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet und
  • keine Prämien - oder Schlußziehungen vorgesehen sind

Die Anzeige ist 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt Düsseldorf zu erstatten.


Gebühren

kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss enthalten:

  • Ort der Veranstaltung
  • Anzahl der Lose
  • Lospreis
  • Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)
  • Nachweis, dass der Veranstalter gemeinnützig ist bzw. unter den Kreis der Veranstalter gem. Allgemeiner Erlaubnis des Innenministeriums NRW vom 08.01.2008 fällt.

Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen.



Kleine Lotterien und Ausspielungen

Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung stattfinden soll? In diesem Fall ist erforderlich diese anzumelden.

Der schriftliche Antrag muss enthalten:

  • Ort der Veranstaltung
  • Anzahl der Lose
  • Lospreis
  • Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)
  • Nachweis, dass der Veranstalter gemeinnützig ist bzw. unter den Kreis der Veranstalter gem. Allgemeiner Erlaubnis des Innenministeriums NRW vom 08.01.2008 fällt.

Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen.

kostenfrei

Lotterien und Ausspielungen - Kleine, Ausspielungen und Lotterien - Kleine, Lotteriegenehmigungen
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Anschrift
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf

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