BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kleine Lotterien und Ausspielungen
Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung stattfinden soll? In diesem Fall ist erforderlich diese anzumelden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Das Spielkaptial übersteigt den Wert von 40.000 Euro nicht
- die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Stadtgebiet Düsseldorf hinaus
- der Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreise der Lose) vorsieht
- der Losverkauf die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet und
- keine Prämien - oder Schlußziehungen vorgesehen sind
Die Anzeige ist 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt Düsseldorf zu erstatten.
Gebühren
kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss enthalten:
- Ort der Veranstaltung
- Anzahl der Lose
- Lospreis
- Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)
- Nachweis, dass der Veranstalter gemeinnützig ist bzw. unter den Kreis der Veranstalter gem. Allgemeiner Erlaubnis des Innenministeriums NRW vom 08.01.2008 fällt.
Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Kleine Lotterien und Ausspielungen E-Mail: gaststaetten.ordnungsamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8993264 Fax: 0211 8929533
Weiterführende Informationen
Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung stattfinden soll? In diesem Fall ist erforderlich diese anzumelden.
Der schriftliche Antrag muss enthalten:
- Ort der Veranstaltung
- Anzahl der Lose
- Lospreis
- Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)
- Nachweis, dass der Veranstalter gemeinnützig ist bzw. unter den Kreis der Veranstalter gem. Allgemeiner Erlaubnis des Innenministeriums NRW vom 08.01.2008 fällt.
Sie können den Antrag auch per E-Mail stellen.
- Das Spielkaptial übersteigt den Wert von 40.000 Euro nicht
- die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Stadtgebiet Düsseldorf hinaus
- der Spielplan einen Reinertrag von mindestens einem Drittel des Spielkapitals (Gesamtpreise der Lose) vorsieht
- der Losverkauf die Dauer von 3 Monaten innerhalb eines Jahres nicht überschreitet und
- keine Prämien - oder Schlußziehungen vorgesehen sind
Die Anzeige ist 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt Düsseldorf zu erstatten.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/388/showKartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.