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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

auch Pulverschein genannt

Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Bearbeitungszeitraum:

circa 8 bis 12 Wochen

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • EU - Staatsangehörigkeit
  • Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.


Gebühren

Die Ersterteilung kostet 150,00 Euro, eine Verlängerung kostet 130,00 Euro. Die Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand höher sein und werden dann individuell berechnet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 120,00 Euro.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV

  • Personalausweis
  • Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

  • bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung 
  • Personalausweis
  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.



Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

auch Pulverschein genannt

Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Bearbeitungszeitraum:

circa 8 bis 12 Wochen

Formulare:

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV

  • Personalausweis
  • Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

  • bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung 
  • Personalausweis
  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Ersterteilung kostet 150,00 Euro, eine Verlängerung kostet 130,00 Euro. Die Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand höher sein und werden dann individuell berechnet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 120,00 Euro.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sprengstoffrecht, Pulverschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung Sprengstoffrecht
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Anschrift
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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