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Haftpflichtangelegenheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf

In vielfältigen Beziehungen stellt sich die Frage einer Haftung der Landeshauptstadt Düsseldorf für eingetretene Schäden. Die Stadt hat z.B. die Verkehrssicherheit der Straßen zu gewährleisten. Hier kann im Schadensfalle eine Haftung der Stadt in Betracht kommen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen prüft dahingehende Ansprüche und sorgt für deren Regulierung oder lehnt unberechtigte Ansprüche ab.

Im Falle eines Rechtsstreites vertritt das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen die Stadt Düsseldorf vor dem Amtsgericht. Neben den Schadensersatzfällen der Stadt bearbeitet das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen auch Schadensersatzforderungen, die gegenüber den städtischen Tochtergesellschaften (Stadtwerke AG, Awista GmbH, Stiftung Museum Kunstpalast, IDR, usw.) erhoben werden.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Voraussetzungen
Ein Haftpflichtfall ist gegeben, wenn ein Schadensfall eintritt, für den die Stadt nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.
Dies kann insbesondere bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht auf Straßen (Baustellen, Winterdienst usw.), Gewässern oder in gemeindlichen Einrichtungen (Schule, Kindergarten, usw.) der Fall sein. Auch sind Schadensfälle im Rahmen einer Amtspflichtverletzung (z.B. bei rechtwidrig versagter oder erteilter Baugenehmigung) denkbar.

Beispiele:

  • Unfälle unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen der Stadt oder städtischer Töchter.
  • Wasserschäden aufgrund beschädigter Leitungen der Stadtwerke.


Benötigte Unterlagen

Sie müssen den Schaden schriftlich geltend machen. Es sind Angaben über den genauen Schadensort, den Schadenstag und Uhrzeit sowie den Schadenshergang und die Höhe des eingetretenen Schadens erforderlich.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.




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Zuständige Abteilung


Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

E-Mail: rechtsamt@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen

Haftpflichtangelegenheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf

In vielfältigen Beziehungen stellt sich die Frage einer Haftung der Landeshauptstadt Düsseldorf für eingetretene Schäden. Die Stadt hat z.B. die Verkehrssicherheit der Straßen zu gewährleisten. Hier kann im Schadensfalle eine Haftung der Stadt in Betracht kommen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen prüft dahingehende Ansprüche und sorgt für deren Regulierung oder lehnt unberechtigte Ansprüche ab.

Im Falle eines Rechtsstreites vertritt das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen die Stadt Düsseldorf vor dem Amtsgericht. Neben den Schadensersatzfällen der Stadt bearbeitet das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen auch Schadensersatzforderungen, die gegenüber den städtischen Tochtergesellschaften (Stadtwerke AG, Awista GmbH, Stiftung Museum Kunstpalast, IDR, usw.) erhoben werden.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig

Sie müssen den Schaden schriftlich geltend machen. Es sind Angaben über den genauen Schadensort, den Schadenstag und Uhrzeit sowie den Schadenshergang und die Höhe des eingetretenen Schadens erforderlich.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Haftung der Landeshauptstadt Düsseldorf, Schadensersatz
https://formulare.duesseldorf.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6022c7e47d75422394515224
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Anschrift
Rathausufer 8
40213 Düsseldorf

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