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Fischereischein
Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines;
dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.
Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Düsseldorf
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Düsseldorf
Gebühren
- 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
- 16,00 Euro Jahresfischereischein
- 5,00 Euro Zweitschrift
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:
- 1 Passfoto
- Personalausweis
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Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fischereischein E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-24340 Fax: 0211 89-29451
Weiterführende Informationen
Nach bestandener Prüfung folgt die Ausstellung des Fischereischeines;
dieser wird nur für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Der Fischereischein wird immer für ein oder fünf Kalenderjahre erteilt.
Unter Vorlage des Fischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.
Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Düsseldorf
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
- 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Fischereischeins)
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung
Sollte der Fischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:
- 1 Passfoto
- Personalausweis
- bestandene Fischerprüfung
- Wohnsitz in Düsseldorf
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