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Fischerprüfung, Fischereischeine
Erste Voraussetzung zum Angeln ist, die Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde abzulegen.
Mindestalter: 13 Jahre
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- 50,00 Euro Prüfungsgebühr
- 30,00 Euro bei Wiederholung eines nichtbestandenen Prüfungsteiles
- 35,00 Euro Zweitschrift
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Düsseldorfer Bürgerinnen bzw. Bürger bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- 1 Passfoto
- Personalausweis
- bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Nicht-Düsseldorfer benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde ihrer Heimatgemeinde. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.
Für Düsseldorferinnen bzw. Düsseldorfer, die die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen möchten, werden Ausnahmegenehmigungen unter Vorlage des Personalausweises ausgestellt.
Gebühr hierfür: 15,00 Euro
Sollte das Prüfungszeugnis in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.
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Zuständige Abteilung
Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf
E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-24340
Fax: 0211 89-29451
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fischerprüfung, Fischereischeine E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-24340 Fax: 0211 89-29451
Weiterführende Informationen
Erste Voraussetzung zum Angeln ist, die Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde abzulegen.
Mindestalter: 13 Jahre
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Düsseldorfer Bürgerinnen bzw. Bürger bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- 1 Passfoto
- Personalausweis
- bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Nicht-Düsseldorfer benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde ihrer Heimatgemeinde. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.
Für Düsseldorferinnen bzw. Düsseldorfer, die die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen möchten, werden Ausnahmegenehmigungen unter Vorlage des Personalausweises ausgestellt.
Gebühr hierfür: 15,00 Euro
Sollte das Prüfungszeugnis in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/343/showFeedback Formular
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