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Fischerprüfung, Fischereischeine

Erste Voraussetzung zum Angeln ist, die Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde abzulegen.

Mindestalter: 13 Jahre

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.


Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • 50,00 Euro Prüfungsgebühr
  • 30,00 Euro bei Wiederholung eines nichtbestandenen Prüfungsteiles
  • 35,00 Euro Zweitschrift
Ersatzzeugnis    ⟩

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Düsseldorfer Bürgerinnen bzw. Bürger bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis
  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Nicht-Düsseldorfer benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde ihrer Heimatgemeinde. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.

Für Düsseldorferinnen bzw. Düsseldorfer, die die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen möchten, werden Ausnahmegenehmigungen unter Vorlage des Personalausweises ausgestellt.
Gebühr hierfür: 15,00 Euro

Sollte das Prüfungszeugnis in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.




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Zuständige Abteilung


Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln
Brinckmannstraße 7,
40225 Düsseldorf

E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-24340
Fax: 0211 89-29451

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fischerprüfung, Fischereischeine
fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-24340
Fax: 0211 89-29451

Fischerprüfung, Fischereischeine

Erste Voraussetzung zum Angeln ist, die Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde abzulegen.

Mindestalter: 13 Jahre

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.

Düsseldorfer Bürgerinnen bzw. Bürger bringen bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis
  • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Nicht-Düsseldorfer benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde ihrer Heimatgemeinde. Ein Passfoto ist nicht erforderlich.

Für Düsseldorferinnen bzw. Düsseldorfer, die die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen möchten, werden Ausnahmegenehmigungen unter Vorlage des Personalausweises ausgestellt.
Gebühr hierfür: 15,00 Euro

Sollte das Prüfungszeugnis in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.

  • 50,00 Euro Prüfungsgebühr
  • 30,00 Euro bei Wiederholung eines nichtbestandenen Prüfungsteiles
  • 35,00 Euro Zweitschrift
Ersatzzeugnis    ⟩

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein
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https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/606407aa9009a047a378870b
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Fax
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