BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Jugendfischereischein

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.


Hinweis: Der Link zu der Onlineanwendung erscheint erst nach einer erfolgreichen Anmeldung im Servicekonto!

Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung
Zum Online-Antrag

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Jugendliche im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz in Düsseldorf.  


Gebühren

  • 8,00 Euro Jugendfischereischein
  • 5,00 Euro Zweitschrift

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • 4,00 Euro mit Familienkarte der Stadt Düsseldorf


Benötigte Unterlagen

  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugenfischereischeins)
  • Kinderausweis
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Kinderausweis




Um diese Onlinedienstleistung nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung
Zum Online-Antrag
Jugendfischereischein

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.

  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugenfischereischeins)
  • Kinderausweis
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Kinderausweis
  • 8,00 Euro Jugendfischereischein
  • 5,00 Euro Zweitschrift

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • 4,00 Euro mit Familienkarte der Stadt Düsseldorf
Angeln, Jugendfischereischein
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/606404c69009a047a3788709
Untere Fischereibehörde - Fischerei/ Angeln
Anschrift
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-24340
Fax
0211 89-29451
Abteilung Gewässerschutz und Altlasten - 19/4
Anschrift
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29451

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.