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Aufnahme von technischen Änderungen in die Fahrzeugpapiere

Sie haben Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug beispielsweise mit einem eintragungspflichtigen Zubehörteil ausgestattet, haben ein Abgasreinigungssystem oder einen Rußpartikelfilter eingebaut oder die Fahrzeugklasse hat sich geändert?

Diese technische Änderung wird dann von der Zulassungsstelle in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug  


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) oder allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ohne Abnahmepflicht durch eine Sachverständigen
  • wenn das Fahrzeug bisher ein Saisonkennzeichen hatte und nun ein Oldtimer werden soll: eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Wenn sich die Emissionsklasse des Fahrzeuges ändert (z.B. bei Einbau eines Abgasreinigungssystems oder eines Rußpartikelfilters), muss dieses bestätigt werden durch Vorlage einer

  • Herstellerbescheinigung (der Fahrzeughersteller bescheinigt, dass das Fahrzeug schon seit dem Tag der 1. Zulassung einer anderen Emissionsklasse angehört bzw. mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist) oder
  • Einbaubescheinigung ( der Einbau eines Abgasreinigungssystems, Kaltlaufreglers, Partikelminderungssystems etc. wird bestätigt). Neben der Einbaubescheinigung bitte auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit vorlegen. Aus der Einbaubestätigung muss die erreichte Partikelminderungsstufe PM 1-5 bzw. Partikelminderungsklasse PMK 0-4 entnommen werden können.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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