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Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Bei fehlenden NRW Siegeln muss ebenfalls umgezeichnet werden.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Wenn nur das vordere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,40 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
  • Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,90 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
  • Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 6,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschild(er): Die Vorlage des beziehungsweise der beschädigten Kennzeichenschilder ist erforderlich.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild

Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Bei fehlenden NRW Siegeln muss ebenfalls umgezeichnet werden.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschild(er): Die Vorlage des beziehungsweise der beschädigten Kennzeichenschilder ist erforderlich.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • Wenn nur das vordere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,40 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
  • Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,90 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
  • Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 6,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Autokennzeichen: beschädigt oder unleserlich, Kfz: Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29187

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