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Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild
Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Bei fehlenden NRW Siegeln muss ebenfalls umgezeichnet werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Wenn nur das vordere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,40 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
- Wenn nur das hintere Kennzeichenschild ersetzt werden muss: 4,90 Euro zuzüglich der Kosten für das Kennzeichenschild.
- Wenn beide Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich sind: 6,10 Euro zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschild(er): Die Vorlage des beziehungsweise der beschädigten Kennzeichenschilder ist erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Wenn ein Kennzeichen beschädigt oder unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Bei fehlenden NRW Siegeln muss ebenfalls umgezeichnet werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschild(er): Die Vorlage des beziehungsweise der beschädigten Kennzeichenschilder ist erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/322/showWeitere Informationen
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