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Ersatzführerschein nach Verlust/ Diebstahl, Beschädigung oder Namensänderung

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, Sie den Führerschein verloren oder beschädigt haben oder eine Namensänderung stattgefunden hat, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl sofort melden und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.  

Bearbeitungszeitraum und Gebühr bei der Antragstellung vor Ort:
 
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach wenigen Tagen im Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt. 

Die Bundesdruckerei garantiert eine Zusendung innerhalb von 10 Werktagen, so dass Sie - die bei der Führerscheinstelle erforderliche Bearbeitungszeit eingerechnet - innerhalb von 15 Werktagen mit dem Erhalt des Führerscheins rechnen können. 

Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,50 Euro an. 

Bearbeitungszeitraum bei der Online-Antragstellung: 

Sie können Ihren Antrag auch ganz bequem von Zuhause online stellen.

Die Bearbeitungszeit dauert in diesem Fall ca. 4 bis 6 Wochen. 

Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben und die erforderlichen Daten und Dokumente erfolgreich hochgeladen haben, wird für Sie ein neuer Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. 

Dieser wird an die Fahrerlaubnisbehörde versendet und kann anschließend von Ihnen bei persönlicher Vorsprache und Einzahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 41,40 Euro abgeholt werden. Hierfür erhalten Sie nach dem Eintreffen des Führerscheins bei der Behörde eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie können den Ersatzführerschein nur an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 51,50 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Foto (biometriekonform, Mindestgröße 35 x 45 mm)
  • Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde und es sich nicht um einen Kartenführerschein handelt. Zahlreiche Verwaltungen bieten zwischenzeitlich für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. 
Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-Adresse der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden: karteikartenabschrift33@duesseldorf.de




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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