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Fahrerbescheinigung
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - also bei einem Betriebssitz in Düsseldorf bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes.
Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen! Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung ist bis zu fünf Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorlage aller Unterlagen maximal 5 Werktage.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Betriebssitz in Düsseldorf, sind Inhaberin oder Inhaber einer Gemeinschaftslizenz und beschäftigen Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 90,00 Euro für die Fahrerbescheinigung mit einer Laufzeit von fünf Jahren und 90,00 Euro für die beglaubigte Abschrift.
- Bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren beträgt die Gebühr für die Fahrerbescheinigung 90,00 Euro und für die Abschrift ebenfalls 90,00 Euro.
- Für die Berichtigung der Fahrerbescheinigung oder die Ausstellung einer Zweitschrift ist eine Gebühr von jeweils 90,00 Euro zu entrichten.
- Für jeden Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat muss eine Fahrerbescheinigung nebst beglaubigter Abschrift ausgestellt werden.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Zur Antragstellung müssen Sie die Ihnen erteilte EU-Lizenz vorlegen sowie folgende Unterlagen der Fahrerin oder des Fahrers (jeweils im Original und in Kopie):
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fahrerbescheinigung E-Mail: verkehrsgewerbe@duesseldorf.de Tel.: 0211 8993248
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde - also bei einem Betriebssitz in Düsseldorf bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes.
Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen! Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.
Die Fahrerbescheinigung ist bis zu fünf Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorlage aller Unterlagen maximal 5 Werktage.
Formulare:
Zur Antragstellung müssen Sie die Ihnen erteilte EU-Lizenz vorlegen sowie folgende Unterlagen der Fahrerin oder des Fahrers (jeweils im Original und in Kopie):
- Führerschein
- Nationalpass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
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