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Fahrerkarte bei digitalem Kontrollgerät
Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/BUS) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online bei www.digiko.nrw.de beantragt werden.
Für Anträge auf Werkstatt- und Unternehmerkarten in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 zuständig.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 5 Werktage.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:
- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des neuen Kartenführerscheins sind und ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), deren Hauptwohnsitz Düsseldorf ist.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 44 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Kartenführerschein)
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- bei der Verlängerung einer abgelaufenen Fahrerkarte zusätzlich: die bisherige Fahrerkarte. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 1 Monat vor Ablauf der Fahrerkarte gestellt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen Fahrerkarte noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss.
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fahrerkarte bei digitalem Kontrollgerät E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/BUS) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online bei www.digiko.nrw.de beantragt werden.
Für Anträge auf Werkstatt- und Unternehmerkarten in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 zuständig.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 5 Werktage.
Hinweis:Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Kartenführerschein)
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- bei der Verlängerung einer abgelaufenen Fahrerkarte zusätzlich: die bisherige Fahrerkarte. Der Antrag muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 1 Monat vor Ablauf der Fahrerkarte gestellt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen Fahrerkarte noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss.
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Folgende Personen können eine Fahrerkarte beantragen:
- Inländische Fahrerlaubnisinhaber, die im Besitz des neuen Kartenführerscheins sind und ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben.
- Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), deren Hauptwohnsitz Düsseldorf ist.
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