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Halterauskünfte

Eine Auskunft über eine Fahrzeughalterin beziehungsweise einen Fahrzeughalter kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (beispielsweise Verkehrsunfall) vorliegen.  

Bearbeitungszeitraum:

Anfragen vor Ort: sofort

Postalische Anfragen: circa 1 Woche

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.   


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 5,10 Euro.
  • Bei Versand per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr erhoben.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Per Post:

  • Formular: Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister
  • Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro wird per Gebührenbescheid erhoben.
  • Einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag.

Persönlich:

  • Für die direkte Halterauskunft in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich. Halteranfragen können per Post gestellt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Halterauskünfte
zulassungsstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8990144

Weiterführende Informationen

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