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Halterauskünfte
Eine Auskunft über eine Fahrzeughalterin beziehungsweise einen Fahrzeughalter kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (beispielsweise Verkehrsunfall) vorliegen.
Bearbeitungszeitraum:
Anfragen vor Ort: sofort
Postalische Anfragen: circa 1 Woche
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 5,10 Euro.
- Bei Versand per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr erhoben.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Per Post:
- Formular: Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister
- Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro wird per Gebührenbescheid erhoben.
- Einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag.
Persönlich:
- Für die direkte Halterauskunft in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich. Halteranfragen können per Post gestellt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Halterauskünfte E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Eine Auskunft über eine Fahrzeughalterin beziehungsweise einen Fahrzeughalter kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (beispielsweise Verkehrsunfall) vorliegen.
Bearbeitungszeitraum:
Anfragen vor Ort: sofort
Postalische Anfragen: circa 1 Woche
Formulare:
Per Post:
- Formular: Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister
- Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro wird per Gebührenbescheid erhoben.
- Einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag.
Persönlich:
- Für die direkte Halterauskunft in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich. Halteranfragen können per Post gestellt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/289/showWeitere Informationen
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