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Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU)

Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt.

Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst.

Antragstellung

Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese dem o.a. Personenkreis unterfällt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen.

Die Antragstellung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf über nachfolgende Internetseite. Die Antragstellung ist ganz einfach:

  • füllen Sie das Online-Formular wahrheitsgemäß aus
  • bezüglich Ihrer Namensführung orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen Ihrer ID-Karte (Personalausweis) oder Ihres Reisepasses Ihres Heimatlandes
  • bezahlen Sie die Gebühr für die eID-Karte EU in Höhe von 37,00 Euro bequem online und halten Sie den Zahlungsbeleg vor
  • innerhalb weniger Tage schicken wir Ihnen eine schriftliche Antragsbestätigung an Ihre Düsseldorfer Meldeanschrift

Abholung

Etwa 3-4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Antragbestätigung, prüfen Sie bitte über die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft der Landeshauptstadt Düsseldorf, ob Ihre eID-Karte EU bereits bei uns eingegangen ist.

Falls ja, vereinbaren Sie bitte direkt im Anschluss einen Termin zur Abholung in der Dokumentenausgabe im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker Allee 7, 40227 Düsseldorf. Die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft leitet Sie direkt auf die entsprechende Seite weiter.

Wichtig

  • die Ausgabe der eID-Karte EU kann nur persönlich an den/die Antragsteller/-in erfolgen
  • die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person oder an einen Ehepartner kann aus Identitätsfeststellungsgründen nicht erfolgen
  • bringen Sie Ihre Antragsbestätigung sowie den Zahlungsnachweis mit
  • weisen Sie sich mit einem anerkannten und gültigen ausländischem Pass oder Personalausweis aus; bestehen Zweifel über Ihre Identität, so wird die eID-Karte EU nicht ausgehändigt. Eine Gebührenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

Verlustfall

Haben Sie die eID-Karte EU verloren oder verlegt? dann rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.

Außerdem zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der ausstellenden Behörde an. Für in Düsseldorf ausgestellte eID-Karte EU nutzen Sie bitte untenstehende Online-Verlustanzeige.

Weitere Informationen rund um die eID-Karte EU

Die eID-Karte EU wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Sie können jedoch bereits vor Ablauf der der Gültigkeit eine neue Karte beantragen.

Ist eine Eintragung auf dem Chip (z.B. die darauf hinterlegte Anschrift Ihres Wohnsitzes) oder auf der Karte selbst unrichtig geworden, sind Sie verpflichtet, die Karte in einem Bürgerbüro vorzulegen. Beim Empfang einer neuen eID-Karte EU ist die alte Karte abzugeben. Die eID-Karte EU ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Die Geheimnummer zur Nutzung der Online-Identitätsfunktion darf nur Ihnen persönlich bekannt sein. Sie haben selbst Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erhält. Insbesondere darf die Geheimnummer nicht auf der Karte selbst vermerkt oder in anderer Weise mit dieser zusammen aufbewahrt werden.

Sie haben alle Informationen gelesen und möchten nun eine eID-Karte EU beantragen?

Antragstellung eID-Karte EU    ⟩

 

Verlustanzeige eID-Karte EU    ⟩

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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035

Weiterführende Informationen

Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU)

Für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte EU) ausgestellt.

Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst.

Antragstellung

Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese dem o.a. Personenkreis unterfällt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen.

Die Antragstellung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf über nachfolgende Internetseite. Die Antragstellung ist ganz einfach:

  • füllen Sie das Online-Formular wahrheitsgemäß aus
  • bezüglich Ihrer Namensführung orientieren Sie sich bitte an den Eintragungen Ihrer ID-Karte (Personalausweis) oder Ihres Reisepasses Ihres Heimatlandes
  • bezahlen Sie die Gebühr für die eID-Karte EU in Höhe von 37,00 Euro bequem online und halten Sie den Zahlungsbeleg vor
  • innerhalb weniger Tage schicken wir Ihnen eine schriftliche Antragsbestätigung an Ihre Düsseldorfer Meldeanschrift

Abholung

Etwa 3-4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Antragbestätigung, prüfen Sie bitte über die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft der Landeshauptstadt Düsseldorf, ob Ihre eID-Karte EU bereits bei uns eingegangen ist.

Falls ja, vereinbaren Sie bitte direkt im Anschluss einen Termin zur Abholung in der Dokumentenausgabe im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker Allee 7, 40227 Düsseldorf. Die Dokumentenverfügbarkeitsauskunft leitet Sie direkt auf die entsprechende Seite weiter.

Wichtig

  • die Ausgabe der eID-Karte EU kann nur persönlich an den/die Antragsteller/-in erfolgen
  • die Ausgabe an eine bevollmächtigte Person oder an einen Ehepartner kann aus Identitätsfeststellungsgründen nicht erfolgen
  • bringen Sie Ihre Antragsbestätigung sowie den Zahlungsnachweis mit
  • weisen Sie sich mit einem anerkannten und gültigen ausländischem Pass oder Personalausweis aus; bestehen Zweifel über Ihre Identität, so wird die eID-Karte EU nicht ausgehändigt. Eine Gebührenerstattung ist in diesem Fall nicht möglich.

Verlustfall

Haben Sie die eID-Karte EU verloren oder verlegt? dann rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.

Außerdem zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der ausstellenden Behörde an. Für in Düsseldorf ausgestellte eID-Karte EU nutzen Sie bitte untenstehende Online-Verlustanzeige.

Weitere Informationen rund um die eID-Karte EU

Die eID-Karte EU wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Sie können jedoch bereits vor Ablauf der der Gültigkeit eine neue Karte beantragen.

Ist eine Eintragung auf dem Chip (z.B. die darauf hinterlegte Anschrift Ihres Wohnsitzes) oder auf der Karte selbst unrichtig geworden, sind Sie verpflichtet, die Karte in einem Bürgerbüro vorzulegen. Beim Empfang einer neuen eID-Karte EU ist die alte Karte abzugeben. Die eID-Karte EU ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Die Geheimnummer zur Nutzung der Online-Identitätsfunktion darf nur Ihnen persönlich bekannt sein. Sie haben selbst Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erhält. Insbesondere darf die Geheimnummer nicht auf der Karte selbst vermerkt oder in anderer Weise mit dieser zusammen aufbewahrt werden.

Sie haben alle Informationen gelesen und möchten nun eine eID-Karte EU beantragen?

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Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
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