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Internationaler Fahrzeugschein

Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Gebühr beträgt 11,10 €.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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