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Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union (EU). Er ist 3 Jahre gültig, in Ausnahmefällen 1 Jahr gültig.

Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt, da der EU-Kartenführerschein oft akzeptiert wird.

Für einige Staaten, beispielsweise USA/ Kanada, ist jedoch zusätzlich die Ausstellung eines internationalen Führerscheins anzuraten. Wenn Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, kann es zum Teil auch im europäischen Ausland zu Schwierigkeiten kommen, weil diese Dokumente von den kontrollierenden Stellen in einzelnen Fällen nicht anerkannt werden. 

Ab dem 01.04.2021 kann die Beantragung des Internationalen Führerscheins online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und das Zuschicken des Dokuments entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie den Internationalen Führerschein persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Bearbeitungszeitraum:

Der internationale Führerschein kann in der Regel sofort ausgestellt werden und wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen zugesandt.


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Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein.

Wichtig: Vor Ausstellung des internationalen Führerscheins muss ein EU-einheitlicher Kartenführerschein ausgestellt sein.


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 16,30 Euro plus 2,80 Euro Einschreibegebühr bei Onlinebeantragung.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35mm x 45mm)
  • EU-Kartenführerschein, falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Internationaler Führerschein

fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8990138
Fax: 0211 8929187

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein berechtigt in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union (EU). Er ist 3 Jahre gültig, in Ausnahmefällen 1 Jahr gültig.

Im Allgemeinen wird der internationale Führerschein nur noch in seltenen Fällen benötigt, da der EU-Kartenführerschein oft akzeptiert wird.

Für einige Staaten, beispielsweise USA/ Kanada, ist jedoch zusätzlich die Ausstellung eines internationalen Führerscheins anzuraten. Wenn Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, kann es zum Teil auch im europäischen Ausland zu Schwierigkeiten kommen, weil diese Dokumente von den kontrollierenden Stellen in einzelnen Fällen nicht anerkannt werden. 

Ab dem 01.04.2021 kann die Beantragung des Internationalen Führerscheins online erfolgen. Durch elektronische Zahlung und das Zuschicken des Dokuments entfällt die persönliche Vorsprache. Wenn Sie den Internationalen Führerschein persönlich beantragen möchten, machen Sie bitte einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

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  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35mm x 45mm)
  • EU-Kartenführerschein, falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)
  • Die Gebühr beträgt 16,30 Euro plus 2,80 Euro Einschreibegebühr bei Onlinebeantragung.
Führerschein; internationaler, Lappen
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
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40233 Düsseldorf
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