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Oldtimer-Kennzeichen
Das "Oldtimer-Kennzeichen" wird für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betrieberlaubnis als Oldtimer gemäß § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Ziffer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlangt haben.
Die Fahrzeuge erhalten ein Eurokennzeichen, mit einer normalen Kennzeichenkombination. Zusätzlich wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf dem Kennzeichen hinter der letzten Zahl ein "H" für "historisches Fahrzeug" eingedruckt bzw. eingestanzt.
Aufgrund des zusätzlichen Buchstaben "H" kann unter Umständen eine Umkennzeichnung notwendig werden.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf gemeldete Firmen oder Personen möglich.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
- Die Gebühr beträgt 31,20 Euro,
- mit weiterer Technik 41,40 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Oldtimer-Kennzeichen E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Das "Oldtimer-Kennzeichen" wird für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betrieberlaubnis als Oldtimer gemäß § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Ziffer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlangt haben.
Die Fahrzeuge erhalten ein Eurokennzeichen, mit einer normalen Kennzeichenkombination. Zusätzlich wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf dem Kennzeichen hinter der letzten Zahl ein "H" für "historisches Fahrzeug" eingedruckt bzw. eingestanzt.
Aufgrund des zusätzlichen Buchstaben "H" kann unter Umständen eine Umkennzeichnung notwendig werden.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Bearbeitungszeitraum:
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Formulare:
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist.
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf gemeldete Firmen oder Personen möglich.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/281/showWeitere Informationen
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