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Rotes Kennzeichen für Händler

Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für unterschiedliche Fahrzeuge zugeteilt werden.

Der Halter erhält ein besonderes Fahrzeugscheinheft und muss für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite im Fahrzeugscheinheft ausfüllen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen. Fahrten zur Anregung der Kauflust sind nicht gestattet.

Der Verlust des Fahrzeugscheinheftes, der amtlichen Kennzeichen oder des Fahrtenbuches ist vom Inhaber des roten Kennzeichens oder vom Berechtigten unverzüglich der Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Über den Verlust ist eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung abzugeben. Diese eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich vom Inhaber des roten Kennzeichens oder von dem Berechtigten abgegeben werden. Die Legitimation ist nur durch einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass möglich.

Bearbeitungszeitraum:

individuell abhängig, schätzungsweise 12 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • 223,20 Euro
  • Abnahme der Versicherung an Eides Statt: 30,70 Euro

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des roten Dauerkennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers
  • Führungszeugnis, Belegart:0
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Bei Einzelfirmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Nachweis über vorhandene Stellplätze
  • Kaufverträge oder Unterlagen über zugeteilte Kurzzeitkennzeichen der letzten 2 Monate
  • "Bescheinigung in Steuersachen" der für den Wohnort der verantwortlichen Person zuständigen Steuerverwaltung. In Düsseldorf erhalten Sie diese bei der Stadtkasse Düsseldorf.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort der verantwortlichen Person zuständigen Amtsgerichtes

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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