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Eintragung/Löschung von Auflagen im Führerschein
Löschung der Auflage 01.06 (Sehhilfe):
Für die Löschung der Sehhilfe aus dem Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt zwischen 25,30 € und 35,40 €
Löschung der Auflage 78 (Automatikgetriebe):
Für die Löschung der Auflage 78 aus dem Führerschein müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen.
Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Name der Fahrschule
- bei einer auswärtigen Prüfstelle: Name und Anschrift der Prüfstelle
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 43,90 €
Eintragung der Auflage 95 (Berufskraftfahrerqualifikation):
Für die Eintragung der Auflage 95 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Weiterbildung nach §5 BKrFQG (5 Module je 35 min.)
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt zwischen 54,00 € und 64,00 €
Hinweis:
Für weitere Informationen wählen Sie das Thema Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Eintragung der Auflage B96 (Anhänger):
Für die Eintragung der Auflage 96 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7a zu §6a Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 64,00 €
Eintragung der Auflage B196 (Klasse A1):
Mit in Kraft treten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften wird für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 erleichtert.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Eintragung der Auflage erfüllt sein:
- Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein
- 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer deutschen oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- Die Fahrerschulung darf nicht älter als 1 Jahr zurückliegen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7b zu §6b Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 64,00 €
Die Beantragung kann nicht telefonisch.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Löschung der Auflage 01.06 (Sehhilfe):
Für die Löschung der Sehhilfe aus dem Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt zwischen 25,30 € und 35,40 €
Löschung der Auflage 78 (Automatikgetriebe):
Für die Löschung der Auflage 78 aus dem Führerschein müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen.
Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Name der Fahrschule
- bei einer auswärtigen Prüfstelle: Name und Anschrift der Prüfstelle
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 43,90 €
Eintragung der Auflage 95 (Berufskraftfahrerqualifikation):
Für die Eintragung der Auflage 95 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Weiterbildung nach §5 BKrFQG (5 Module je 35 min.)
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt zwischen 54,00 € und 64,00 €
Hinweis:
Für weitere Informationen wählen Sie das Thema Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Eintragung der Auflage B96 (Anhänger):
Für die Eintragung der Auflage 96 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7a zu §6a Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 64,00 €
Eintragung der Auflage B196 (Klasse A1):
Mit in Kraft treten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften wird für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 erleichtert.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Eintragung der Auflage erfüllt sein:
- Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein
- 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer deutschen oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
- Die Fahrerschulung darf nicht älter als 1 Jahr zurückliegen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7b zu §6b Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren:
- Die Gebühr beträgt 64,00 €
Die Beantragung kann nicht telefonisch. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/274520/show
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