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Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) können rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen ausgegeben werden.

Somit ist es möglich, mit dem Kraftfahrzeug nicht nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, sondern das rote Kennzeichen auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung zu führen.

Darüber hinaus dürfen mit diesem roten Kennzeichen auch Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Circa 6 - 8 Wochen, sofern die Unterlagen bei Antragstellung komplett vorgelegt werden.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf gemeldete Firmen oder Personen möglich.


Gebühren

  • Die Gebühr für die Erstbearbeitung beträgt in der Regel 223,20 Euro.
  • Die Verlängerungsgebühr beträgt in der Regel 128,20 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Einen schriftlichen Antrag (formlos), der Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen enthalten soll.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Berlin. Dieses erhalten Sie in den Bürgerbüros. Bei der Beantragung geben sie bitte das Aktenkennzeichen 33/52-Oldtimer-Kennzeichen an.
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
  • Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen.
  • Nachweis über vorhandene Stellplätze bei zwei oder mehr Fahrzeugen.
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Kennzeichen

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Weiterführende Informationen

Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) können rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen ausgegeben werden.

Somit ist es möglich, mit dem Kraftfahrzeug nicht nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, sondern das rote Kennzeichen auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung zu führen.

Darüber hinaus dürfen mit diesem roten Kennzeichen auch Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden.

Bearbeitungszeitraum:

Circa 6 - 8 Wochen, sofern die Unterlagen bei Antragstellung komplett vorgelegt werden.   

Formulare:

  • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Einen schriftlichen Antrag (formlos), der Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen enthalten soll.
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Berlin. Dieses erhalten Sie in den Bürgerbüros. Bei der Beantragung geben sie bitte das Aktenkennzeichen 33/52-Oldtimer-Kennzeichen an.
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
  • Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen.
  • Nachweis über vorhandene Stellplätze bei zwei oder mehr Fahrzeugen.
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Kennzeichen

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • Die Gebühr für die Erstbearbeitung beträgt in der Regel 223,20 Euro.
  • Die Verlängerungsgebühr beträgt in der Regel 128,20 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Oldtimer-Kennzeichen; rot
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
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Fax
0211 89-29187

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