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Schleppgenehmigung
Fahrzeuge, die wegen eines Schadens oder aus einem anderen Grund betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.
In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.
Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für ein oder zwei Jahre beantragt werden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Beim Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination haben.
Gebühren
Die Gebühr für die Schleppgenehmigung beträgt:
- für eine Einzelgenehmigung 25,00 Euro
- für eine Dauergenehmigung für ein Jahr 150,00 Euro
- für zwei Jahre: 250,00 Euro (jeweils pro Zugfahrzeug)
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugdokumente von zu ziehendem und gezogenem Fahrzeug
- Antrag auf Erteilung einer Schleppgenehmigung
Hinweis: Dauerschleppgenehmigungen werden nicht für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen ausgegeben.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Sie können den Antrag ausdrucken und ihn uns ausgefüllt und unterschrieben per Post, eingescannt als E-Mail-Anhang oder als Fax übersenden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Schleppgenehmigung E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Fahrzeuge, die wegen eines Schadens oder aus einem anderen Grund betriebsunfähig sind, müssen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Das kann beispielsweise mit einem Abschleppfahrzeug oder auf einem Fahrzeuganhänger erfolgen.
In wenigen Ausnahmefällen ("Notbehelfsgedanke", Gefahrbeseitigung) ist ein Abschleppen der Fahrzeuge zulässig. Außerdem gibt es die Möglichkeit, für das Beseitigen und Verbringen von betriebsunfähigen Fahrzeugen (zugelassen, nicht zugelassen oder mit Betriebserlaubnis) von einem Ort zum anderen eine Schleppgenehmigung zu nutzen. Das Fahrzeug kann dann an ein anderes Fahrzeug angehängt werden.
Die Schleppgenehmigung kann einmalig oder als Dauergenehmigung für ein oder zwei Jahre beantragt werden.
Formulare:
- Fahrzeugdokumente von zu ziehendem und gezogenem Fahrzeug
- Antrag auf Erteilung einer Schleppgenehmigung
Hinweis: Dauerschleppgenehmigungen werden nicht für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen ausgegeben.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Sie können den Antrag ausdrucken und ihn uns ausgefüllt und unterschrieben per Post, eingescannt als E-Mail-Anhang oder als Fax übersenden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Beim Schleppen muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges die entsprechende Fahrerlaubnisklasse für die beim Schleppen entstehende Fahrzeugkombination haben.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/267/showWeitere Informationen
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