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Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 6 Wochen.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grund fordert das Straßenverkehrsamt für jede Bewerber um eine Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Führungszeugnis an.

Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein. Wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, Sie aber in Düsseldorf Taxi oder Mietwagen fahren wollen, müssen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Ihrer Wohnsitzbehörde beantragen.


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 55,60 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107

Weiterführende Informationen

Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 6 Wochen.   

Formulare:

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • Die Gebühr beträgt 55,60 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       
Personenbeförderungsschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Fahrgastbeförderung; Führerschein
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29107

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