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Umschreibung (Wiederzulassung) innerhalb von Düsseldorf

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung und ähnliches, Standortwechsel oder nach vorübergehender oder endgültiger Stillegung (Löschung) ist das Kraftfahrzeug auf seinen neuen Halter umzuschreiben beziehungsweise auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.  

Alternativ können Sie Änderungen, wie bei einem Halterwechsel oder Wiederzulassung innerhalb Düsseldorf, diese auch online bekanntgeben.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.  


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • Die Gebühr beträgt 27,40 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn eine neue Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten, entstempelten Kennzeichen weiterverwendet werden sollen.
  • Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug oder Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Umschreibung (Wiederzulassung) innerhalb von Düsseldorf

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung und ähnliches, Standortwechsel oder nach vorübergehender oder endgültiger Stillegung (Löschung) ist das Kraftfahrzeug auf seinen neuen Halter umzuschreiben beziehungsweise auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.  

Alternativ können Sie Änderungen, wie bei einem Halterwechsel oder Wiederzulassung innerhalb Düsseldorf, diese auch online bekanntgeben.

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  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn eine neue Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten, entstempelten Kennzeichen weiterverwendet werden sollen.
  • Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug oder Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Kopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • Die Gebühr beträgt 27,40 Euro.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

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  • Nein

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