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Umschreibung Bundeswehrführerschein

Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. 


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 36,30 Euro
  • ggf. 5,10 Euro für vorläufigen Führerschein oder 5,00 Euro für Direktversandt

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder zehn Euro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
  • Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Umschreibung Bundeswehrführerschein
fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8990138
Fax: 0211 8927069

Weiterführende Informationen

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