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Umtausch in den EU-einheitlichen Kartenführerschein

Bitte beachten:
Informationen und Online-Antragsmöglichkeiten zum Pflichtumtausch auf das EU-einheitliche Muster erhalten Sie
hier ⟩

Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie ihn in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Sobald Sie den Kartenführerschein beantragt haben, erhalten Sie einen Stempel in Ihren alten Führerschein, dass dieser noch 3 Monate gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach Hause zugestellt.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer kann aktuell durchschnittlich bis zu 3 Monate dauern.  

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Beantragung ist nur am Hauptwohnsitz möglich. 


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 33,60 Euro.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder zehn Euro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • bei Austragung der Sehhilfe ist ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich. Ein Sehtest reicht NICHT aus!

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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