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Verlängerung des Führerscheines

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden jeweils nur befristet erteilt. 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Befristung sollten Sie die Verlängerung beantragen.

Bearbeitungszeitraum:

Für den Antrag müssen Sie mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von circa 6 Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Ermittlungen durchgeführt werden. Sie sollten daher den Antrag entsprechend rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit stellen.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ihr Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein und Sie müssen Inhaber einer befristeten Fahrerlaubnis sein.  


Gebühren

  • Für die Verlängerung ist eine Verwaltungsgebühr von 43,90 bis 56,90 Euro zu entrichten.
  • Für die Eintragung der Schlüsselnummer 95 nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 Euro an.
  • Der Kartenführerschein wird für Sie bei der Bundesdruckerei hergestellt. Sobald er an uns ausgeliefert ist, können Sie ihn abholen. Sie können den neuen Führerschein auch bequem von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lassen. So ersparen sie sich einen weiteren Behördengang. Für dieses Versendeverfahren werden zusätzliche Gebühren von 5,00 Euro erhoben. Falls zusätzlich noch eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden muss, kommen weitere 5,10 Euro dazu.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.

  • Personalausweis oder Pass
  • bisheriger Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten bezüglich der Sehwerte nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Klassen D1/D1E, D/DE: ab dem 50. Lebensjahr "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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