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Sternenkinder – Tod- und Fehlgeburten

Abschied, bevor das Leben beginnt…

 

Leider wird nicht jedes Kind gesund geboren. Manchmal verstirbt ein Kind bereits im Mutterleib oder kurz nach der Geburt.

 

Die Geburt eines Kindes, das nach der Geburt gelebt hat, wird immer auch beurkundet. Das Krankenhaus zeigt die Geburt und den Tod des Kindes automatisch an und das Standesamt erstellt Geburts- und Sterbeurkunden für dieses Kind.

 

Ein totgeborenes Kind, das mindestens 500 g gewogen hat, die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat oder Teil einer Mehrlingsgeburt war, wird ebenfalls beurkundet. Das Krankenhaus zeigt die Todgeburt des Kindes automatisch an und das Standesamt erstellt Geburtsurkunden für dieses Kind.

 

Für alle anderen Kinder können auf Wunsch Bescheinigungen erteilt werden.

 

Natürlich können alle diese Kinder einen Vornamen und einen Familiennamen erhalten und beide Elternteile können eingetragen werden.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Die Geburt oder Fehlgeburt muss sich in Düsseldorf ereignet haben


Benötigte Unterlagen

  • Sobald uns das Krankenhaus die Geburt oder Fehlgeburt anzeigt, informieren wir Sie automatisch, falls wir von Ihnen noch Dokumente benötigen sollten.
  • Wünschen Sie eine Bescheinigung für ein Kind, helfen wir Ihnen gerne.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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