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Leichenpass zu Überführung ins Ausland

Soll eine verstorbene Person nicht in Deutschland beerdigt werden, sondern ins Ausland gebracht werden, ist dafür ein Leichenpass erforderlich.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Jede Person, die in Düsseldorf verstorben ist, wird beim Standesamt Düsseldorf beurkundet. Hier erhalten Sie auch einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.

Ist die Person außerhalb Düsseldorfs verstorben, erhalten Sie den Leichenpass bei der zuständigen Stelle am Sterbeort.

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn der Sterbefall beurkundet wurde oder vorläufige Beerdigungserlaubnis durch das Standesamt erteilt wurde.


Gebühren

  • 25,00 Euro

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Wenn Sie bei Beantragung des Leichenpasses nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.

Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 


Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder vorläufige Beerdigungserlaubnis
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau



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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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