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Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge möglich ist.

Die Beantragung können Sie auch online durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einige Dokumente hochladen müssen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragstellung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie dann per Einschreiben.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:


Bitte beachten: nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge!

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 12,00 Euro, bei Onlinebeantragung 15,00 Euro.
  • Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung. (Dieses ist aktuell nicht online möglich!)

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
  • Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
  • Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
  • Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge möglich ist.

Die Beantragung können Sie auch online durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einige Dokumente hochladen müssen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragstellung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie dann per Einschreiben.

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Formulare:


Bitte beachten: nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge!
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
  • Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
  • Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
  • Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
  • Die Gebühr beträgt 12,00 Euro, bei Onlinebeantragung 15,00 Euro.
  • Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung. (Dieses ist aktuell nicht online möglich!)

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  • Nein

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Kfz-Schein; Verlust / Diebstahl, Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Scheines, Zulassungsbescheinigung Teil I; Verlust / Diebstahl
https://formulare.duesseldorf.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6166e75407cb2c56bf17bb5f
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
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