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Verlust von Kennzeichenschildern

Bei Verlust von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich.

Tipp: Bevor Sie bei uns eine Umkennzeichnung beantragen, empfiehlt es sich, auf der Internetseite des Fundbüros nachzusehen, ob Ihr Kennzeichenschild dort abgegeben wurde.

Bei Düsseldorfer Kennzeichen hält sich die KFZ-Zulassungsstelle vor, die alten Kennzeichen nach der Umkennzeichnung für 10 Jahre zu sperren.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • Die Gebühr beträgt 31,20 €

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Verlusterklärung
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschild: Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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