BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Dieses geschieht jetzt elektronisch. Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.

Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten

Bearbeitungszeitraum:

sofort nach Eingang

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.


Benötigte Unterlagen

Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.    



Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107

Weiterführende Informationen

Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Dieses geschieht jetzt elektronisch. Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.

Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten

Bearbeitungszeitraum:

sofort nach Eingang

Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich.    

Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.

Kfz: Versicherungswechsel
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29107

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.