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Zulassung für Anhänger - 100 km/h
Anhänger können unter bestimmten Vorausssetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bewegt zu werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) vorzuführen.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 12,70 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung über die technische Prüfung, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
- Zulassungbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine des Anhängers
- Zulassungbescheinigungen Teil II oder Fahrzeugbrief des Anhängers
- Das erforderliche 100 km/h-Schild können Sie bei den hier ansässigen Schilderfirmen erhalten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Zulassung für Anhänger (100 km/h) E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Anhänger können unter bestimmten Vorausssetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bewegt zu werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
- Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung über die technische Prüfung, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
- Zulassungbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine des Anhängers
- Zulassungbescheinigungen Teil II oder Fahrzeugbrief des Anhängers
- Das erforderliche 100 km/h-Schild können Sie bei den hier ansässigen Schilderfirmen erhalten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) vorzuführen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/241/showWeitere Informationen
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