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Zulassung für Anhänger - 100 km/h

Anhänger können unter bestimmten Vorausssetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bewegt zu werden.     

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) vorzuführen.  


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 12,70 Euro.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung über die technische Prüfung, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
  • Zulassungbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine des Anhängers
  • Zulassungbescheinigungen Teil II oder Fahrzeugbrief des Anhängers
  • Das erforderliche 100 km/h-Schild können Sie bei den hier ansässigen Schilderfirmen erhalten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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