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Vaterschaftsanerkennung im Amt für Soziales und Jugend

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Amt für Soziales und Jugend bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Vaterschaft.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

  • Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind.

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung

Nutzen Sie unsere Onlineanmeldung, wir melden uns bei Ihnen für eine Terminvereinbarung: 

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Gebühren

Kostenfrei



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Zuständige Abteilung


Familienförderung - 51/6
Willi-Becker-Allee 10,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Vaterschaft:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

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