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Betreuung für Erwachsene
Die Betreuungsbehörde berät
- in allen Fragen des Betreuungsrechts
- zu den Voraussetzungen für die Einleitung einer Betreuung
- zum Verlauf des Betreuungsverfahrens
- bei der Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers
Die Betreuungsbehörde informiert über
- Vollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
Die Betreuungsbehörde beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf
- Vollmachten
- Betreuungsverfügungen
Die Betreuungsbehörde unterstützt
- Bevollmächtigte
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen beträgt 10 €.
Benötigte Unterlagen
Zur Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
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Zuständige Abteilung
Betreuungsbehörde für Erwachsene - 51/5
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Betreuungsbehörde für Erwachsene E-Mail: betreuungsbehoerde@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-98959
Weiterführende Informationen
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