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Betreuung für Erwachsene

Die Betreuungsbehörde berät

  • in allen Fragen des Betreuungsrechts
  • zu den Voraussetzungen für die Einleitung einer Betreuung
  • zum Verlauf des Betreuungsverfahrens
  • bei der Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers

Die Betreuungsbehörde informiert über

  • Vollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Die Betreuungsbehörde beglaubigt Unterschriften und Handzeichen auf

  • Vollmachten
  • Betreuungsverfügungen

Die Betreuungsbehörde unterstützt

  • Bevollmächtigte

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen beträgt 10 €.


Benötigte Unterlagen

Zur Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.




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Zuständige Abteilung


Betreuungsbehörde für Erwachsene - 51/5
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91

Weiterführende Informationen

Serviceseiten des Amtes für Soziales und Jugend

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