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Anmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie eine neue Wohnung in Düsseldorf bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind.

Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Anmeldung in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen – Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. 

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich: zur Online-Terminvereinbarung
  • im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert. Als erste Personengruppe können Unverheiratete ohne minderjährige Kinder den Dienst nutzen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen: zum Onlineverfahren
Als Düsseldorfer Neubürger erhalten Sie bei Anmeldung zudem eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Information über Ihre neue Stadt.

Bearbeitungszeitraum:

Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
  • Bezug einer meldefähigen Anschrift im Stadtgebiet Düsseldorf


Gebühren

  • gebührenfrei 


Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der Meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)



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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Anmeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie eine neue Wohnung in Düsseldorf bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind.

Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Anmeldung in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen – Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. 

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen:

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich: zur Online-Terminvereinbarung
  • im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert. Als erste Personengruppe können Unverheiratete ohne minderjährige Kinder den Dienst nutzen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen: zum Onlineverfahren
Als Düsseldorfer Neubürger erhalten Sie bei Anmeldung zudem eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Information über Ihre neue Stadt.

Bearbeitungszeitraum:

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Formulare:
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der Meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • gebührenfrei 
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