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Führungszeugnis
Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.
Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.
Wird eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt, erhalten sie alle Informationen auf den Seiten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten.
Bearbeitungszeitraum
Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 1-2 Wochen
Für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Durch die Ausstellung fallen keine weiteren Gebühren an, jedoch verlängert sich die Lieferzeit um bis zu 20 Arbeitstage.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- gemeldeter Wohnsitz in Düsseldorf
Die Antragstellung kann online, persönlich oder schriftlich erfolgen:
- Für die online Beantragung über das Portal des Bundesamtes für Justiz benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Die persönliche Antragstellung kann in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros erfolgen. Die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
- Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonst. Behörde) erforderlich. Die Gebühr ist vorab zu überweisen. Ein Formular mit den notwendigen Angaben zur schriftlichen Antragstellung finden Sie hier.
Die Antragstellung kann nicht telefonisch erfolgen.
Gebühren
- 13,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Gebührenfrei bei Vorlage des Düsselpasses, der Ehrenamtskarte, eines gültigen Bescheides über den Bezug von Bürgergeld, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder bei Bezug des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Wird das Führungszeugnis wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit beantragt, muss durch eine Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Der Verwendungszweck ist anzugeben.
Sofern im Einzelfall besondere Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse oder aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, wird der Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses einschließlich des Antrages auf Gebührenbefreiung in Papierform an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Das Bundesamt der Justiz weist allerdings in diesen Fällen darauf hin, dass die Ausstellung des Führungszeugnisses dadurch erheblich verzögert werden kann.
Ermäßigungen
- Keine
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz bestätigt
- gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
- bei schriftlicher Antragstellung das ausgefüllte Antragsformular mit einer vom Notar oder sonstigen amtlichen Stelle beglaubigten Unterschrift sowie den Zahlungsnachweis der Gebühr
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Zuständige Abteilung
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Weiterführende Informationen
Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.
Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.
Wird eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt, erhalten sie alle Informationen auf den Seiten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten.
Bearbeitungszeitraum
Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 1-2 Wochen
Für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Durch die Ausstellung fallen keine weiteren Gebühren an, jedoch verlängert sich die Lieferzeit um bis zu 20 Arbeitstage.
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
- für ein erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz bestätigt
- gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
- bei schriftlicher Antragstellung das ausgefüllte Antragsformular mit einer vom Notar oder sonstigen amtlichen Stelle beglaubigten Unterschrift sowie den Zahlungsnachweis der Gebühr
- gemeldeter Wohnsitz in Düsseldorf
Die Antragstellung kann online, persönlich oder schriftlich erfolgen:
- Für die online Beantragung über das Portal des Bundesamtes für Justiz benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Die persönliche Antragstellung kann in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros erfolgen. Die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
- Für eine schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notar, sonst. Behörde) erforderlich. Die Gebühr ist vorab zu überweisen. Ein Formular mit den notwendigen Angaben zur schriftlichen Antragstellung finden Sie hier.
Die Antragstellung kann nicht telefonisch erfolgen.
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