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Lebensbescheinigung
Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.
Bearbeitungszeitraum:
Sofortige Ausstellung bei Vorsprache
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Düsseldorf gemeldet sein.
Gebühren
- 9,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Gebührenfrei zur Vorlage bei Rentenkassen
- Gebührenfrei bei Vorlage des Düsselpasses oder der Ehrenamtskarte
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, denen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, steht der Außer-Haus-Service zur Verfügung.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Weiterführende Informationen
Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.
Bearbeitungszeitraum:
Sofortige Ausstellung bei Vorsprache
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, denen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, steht der Außer-Haus-Service zur Verfügung.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Düsseldorf gemeldet sein.
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