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Mahnung und Vollstreckung

Zivilrechtliche Forderungen der Stadt Düsseldorf (z.B. im Bereich Miete und Pacht, Schadensersatzforderungen wegen Sachbeschädigungen, Verpflegungsentgelte des Jugendamtes, Entgeltforderungen der Volkshochschule oder der Stadtbücherei), die nicht fristgerecht beglichen werden, werden zentral durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen geltend gemacht, indem das erforderliche Gerichtsverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt wird.

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Sie halten die städtische Forderung für berechtigt?

Dann überweisen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen  und Kosten) auf das angegebene städtische Konto unter Angaben des Geschäftszeichens der Stadt Düsseldorf. Diese Angaben können Sie aus dem  Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid entnehmen. Gerne können Sie auch telefonisch bei dem jeweiligen Sachbearbeiter/bei der jeweiligen  Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen nachfragen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der vorangegangenen Korrespondenz.
 
Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides mit dem  zuständigen Sachbearbeiter/ mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen telefonisch oder schriftlich wegen einer eventuellen Ratenzahlung  in Verbindung.

Sie halten die städtische Forderung für unberechtigt?

Dann können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids beim erlassenden Gericht Widerspruch oder  Einspruch einlegen.



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Zuständige Abteilung


Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

E-Mail: rechtsamt@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen

Mahnung und Vollstreckung
Zivilrechtliche Forderungen der Stadt Düsseldorf (z.B. im Bereich Miete und Pacht, Schadensersatzforderungen wegen Sachbeschädigungen, Verpflegungsentgelte des Jugendamtes, Entgeltforderungen der Volkshochschule oder der Stadtbücherei), die nicht fristgerecht beglichen werden, werden zentral durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen geltend gemacht, indem das erforderliche Gerichtsverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt wird.
Sie halten die städtische Forderung für berechtigt?

Dann überweisen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen  und Kosten) auf das angegebene städtische Konto unter Angaben des Geschäftszeichens der Stadt Düsseldorf. Diese Angaben können Sie aus dem  Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid entnehmen. Gerne können Sie auch telefonisch bei dem jeweiligen Sachbearbeiter/bei der jeweiligen  Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen nachfragen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der vorangegangenen Korrespondenz.
 
Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides mit dem  zuständigen Sachbearbeiter/ mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen telefonisch oder schriftlich wegen einer eventuellen Ratenzahlung  in Verbindung.

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Dann können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheids beim erlassenden Gericht Widerspruch oder  Einspruch einlegen.
Geltendmachung von zivilrechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Anschrift
Rathausufer 8
40213 Düsseldorf

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