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Schöffenangelegenheiten
In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.
Als Vertretung des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Als Vertretung des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Unter anderem:
- jede Person zwischen 25 und 69 Jahren
- wohnhaft in Düsseldorf
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
Fristen
Die nächste Schöffenwahl findet im Jahre 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 statt. Der Bewerbungszeitraum ist der 01.01.2023 – 31.03.2023.
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Zuständige Abteilung
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf
E-Mail: rechtsamt@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
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