BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Schöffenangelegenheiten

In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als  ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben  dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und  Berufsrichter und nehmen an der gesamten  Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

Als Vertretung des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz  erhalten bleibt und das  Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der  Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste  soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Unter anderem:

  • jede Person zwischen 25 und 69 Jahren
  • wohnhaft in Düsseldorf
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse 


Fristen

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahre 2023 für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 statt. Der Bewerbungszeitraum ist der 01.01.2023 – 31.03.2023.




Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf

E-Mail: rechtsamt@duesseldorf.de

Weiterführende Informationen

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.