BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Widerruf des Doppelnamens auf den gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen)
Führen Sie einen Doppelnamen, der zusammengesetzt ist aus dem gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) und Ihrem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen und Sie möchten zukünftig nur noch den gemeinsamen Familiennamen führen, können Sie diesen Doppelnamen widerrufen.
Diese Namensänderung ist auch bei bestehender Ehe möglich.
Weitere Namensänderungen sind erst nach Beendigung der Ehe möglich
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Es muss ein Doppelname zusammengesetzt aus dem gemeinsamer Ehename und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen vorhanden sein
Gebühren
- 40 Euro für die Erklärung
- 15 Euro für eine Bescheinigung
- 15 Euro für eine neue Heiratsurkunde
- Nein
Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung nachweisen, dass sie einen Düsselpass haben, erhalten Sie einen Rabatt von 50 % auf die Gebühren.
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.
Terminvergabe:
Suche
Suche ...
Weiterführende Informationen
Führen Sie einen Doppelnamen, der zusammengesetzt ist aus dem gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) und Ihrem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen und Sie möchten zukünftig nur noch den gemeinsamen Familiennamen führen, können Sie diesen Doppelnamen widerrufen.
Diese Namensänderung ist auch bei bestehender Ehe möglich.
Weitere Namensänderungen sind erst nach Beendigung der Ehe möglich
Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.Terminvergabe:
- Es muss ein Doppelname zusammengesetzt aus dem gemeinsamer Ehename und dem Geburtsnamen oder früheren Familiennamen vorhanden sein
Weitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.