BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ummeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf umgezogen sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich umzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Unterhalten Sie im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Ummeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Ummeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen – Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. 

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Zwecks Änderung der Anschrift in evtl. vorhandenen Fahrzeugpapieren, können Sie der Zulassungsstelle Ihre neuen Daten - nach erfolgter Ummeldung - bequem per Online-Service mitteilen. Die Zulassungsstelle verarbeitet die Änderung der Daten und schickt Ihnen einen Aufkleber mit der geänderten Anschrift zum Einkleben in die Fahrzeugpapiere zu.

Bearbeitungszeitraum:

Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
  • Bezug einer meldefähigen Anschrift im Stadtgebiet Düsseldorf


Gebühren

  • gebührenfrei      


Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)




Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Ummeldung eines Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Düsseldorf umgezogen sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich umzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Unterhalten Sie im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet.

Für die Ummeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Ummeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen – Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. 

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Zeitgleich mit Ihrer Ummeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen.

Über die erfolgte Ummeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.

Zwecks Änderung der Anschrift in evtl. vorhandenen Fahrzeugpapieren, können Sie der Zulassungsstelle Ihre neuen Daten - nach erfolgter Ummeldung - bequem per Online-Service mitteilen. Die Zulassungsstelle verarbeitet die Änderung der Daten und schickt Ihnen einen Aufkleber mit der geänderten Anschrift zum Einkleben in die Fahrzeugpapiere zu.

Bearbeitungszeitraum:

Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros

Formulare:
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • gebührenfrei      
Umzug (Wohnsitz), Einzug (Wohnsitz)
https://termine.duesseldorf.de/
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Anschrift
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 89-90141
Fax
0211 89-29035

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.