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Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.

Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihres Termins.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.


Gebühren

  • 18,00 Euro (für Minderjährige 9,00 Euro).

Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen

  • nein

Ermäßigungen

  • nein        


Benötigte Unterlagen

  • Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
  • ein Passfoto (wenn Sie wünschen, dass es auf der Bescheinigung angebracht wird)

Sie benötigen einen Termin.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Zuständige Abteilung


Service Point des Amts für Migration und Integration
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-21020

Weiterführende Informationen

Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde

Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.

Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihres Termins.

  • Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
  • ein Passfoto (wenn Sie wünschen, dass es auf der Bescheinigung angebracht wird)

Sie benötigen einen Termin.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

  • 18,00 Euro (für Minderjährige 9,00 Euro).

Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Befreiungen

  • nein

Ermäßigungen

  • nein        
Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde, Aufenthalt
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