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Geburtsurkunde – Nachweise über die Geburt

Immer wieder werden Nachweise über die Geburt benötigt.

Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.

Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.

Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.

Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
  • Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
  • Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
Geburtsurkunden enthalten folgende Informationen:
  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde enthalten folgende Informationen:
  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Beglaubigte Abschriften des Registers enthalten folgende Informationen:
  • Vor- und Familienname der Person
  • Geschlecht der Person
  • Tag und Ort der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Geschlecht der Eltern
  • Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
  • Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
  • Standesamt und Registernummer der Beurkundung
  • Ausstellungsdatum und –Ort
  • Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.

Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Die Geburt der Person muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
  • Berechtigung:
    • Beurkundete Person
    • Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)
    • Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)
    • Ehepartner einer Person
    • Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben


Gebühren

Urkunde  und Bescheinigungen 15,00 Euro 

Weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde oder Bescheinigung der gleichen Art 7,50 Euro

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Bei Vorlage eines Düsselpasses  bei Antragstellung reduziert sich die Gebühren um 50 %.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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