BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Geburtsurkunde – Nachweise über die Geburt
Immer wieder werden Nachweise über die Geburt benötigt.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Geschlecht der Eltern
- Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
- Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die Geburt der Person muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Person
- Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)
- Ehepartner einer Person
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Gebühren
Urkunde und Bescheinigungen 15,00 Euro
Weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde oder Bescheinigung der gleichen Art 7,50 Euro
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Bei Vorlage eines Düsselpasses bei Antragstellung reduziert sich die Gebühren um 50 %.
Suche
Suche ...
Weiterführende Informationen
Geburtsurkunde – Nachweise über die Geburt Geburtsurkunde,Nachweise über die Geburt,Urkunden Immer wieder werden Nachweise über die Geburt benötigt.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Eine Geburt wird in Deutschland immer am Ort der Geburt registriert. Wurde eine Person in Düsseldorf geboren, erhalten Sie eine Geburtsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde eine Person im Ausland geboren, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Geburt zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 110 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der Person
- Geschlecht der Person
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Geschlecht der Eltern
- Alle Veränderungen des Namens, Geschlechts und die Abstammung der Person werden dargestellt
- Hinweis auf die Eheschließung der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Eltern inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Kinder der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf den Tod der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
- Die Geburt der Person muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Person
- Vorfahren einer Person (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge einer Person (Kinder, Enkel…)
- Ehepartner einer Person
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Abteilung Standesamt - 33/2
Weitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
001 Inselstraße 17 40479 Düsseldorf
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.