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Sterbeurkunde – Nachweise über einen Sterbefall
Ein Sterbefall wird in Deutschland immer am Sterbeort registriert. Ist eine Person in Düsseldorf verstorben, erhalten Sie eine Sterbeurkunde immer in Düsseldorf, egal wo die Person vor dem Tod wohnte.
Ist die Person im Ausland verstorben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Sterbefall zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ist die Person im Ausland verstorben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Sterbefall zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Hinweis auf die Geburtsdaten der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Ehemann oder Ehefrau der verstorbenen Person
- Vorfahren der verstorbenen Person (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge der verstorbenen Person (Kinder, Enkel…)
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Gebühren
Urkunde 15,00 Euro
Weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde der gleichen Art 7,50 Euro
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Bei Vorlage eines Düsselpasses bei Antragstellung reduziert sich die Gebühren um 50 %.
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Weiterführende Informationen
Sterbeurkunde – Nachweise über einen Sterbefall Sterbeurkunde,Ukunden,Nachweise über einen Sterbefall Ein Sterbefall wird in Deutschland immer am Sterbeort registriert. Ist eine Person in Düsseldorf verstorben, erhalten Sie eine Sterbeurkunde immer in Düsseldorf, egal wo die Person vor dem Tod wohnte.
Ist die Person im Ausland verstorben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Sterbefall zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ist die Person im Ausland verstorben, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag der Sterbefall zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 30 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Sterberegisters
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Sterbedatum und -ort
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Geschlecht der verstorbenen Person
- Sterbedatum, Sterbezeit und Adresse des Sterbeortes
- Letzter Wohnsitz der verstorbenen Person
- Tag und Ort der Geburt der verstorbenen Person
- Familienstand der verstorbenen Person
- Vor- und Familiennamen der letzten Ehefrau/des letzten Ehemannes der verstorbenen Person, wenn diese verheiratet oder verwitwet war
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Hinweis auf die Geburtsdaten der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der verstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.01.2009 werden akademische Grade nicht mehr eingetragen.
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
- Der Sterbefall muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Ehemann oder Ehefrau der verstorbenen Person
- Vorfahren der verstorbenen Person (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge der verstorbenen Person (Kinder, Enkel…)
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Abteilung Standesamt - 33/2
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