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Lebenspartnerschaftsurkunde – Nachweise über die Lebenspartnerschaft
Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten Lebenspartnerschaften zwischen zwei Männern oder zwei Frauen begründet werden. Seit dem 01.10.2017 können Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.
Eine Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland immer am Ort der Begründung registriert. War die Begründung in Düsseldorf, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunden immer in Düsseldorf.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Lebenspartnerschaftsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner
- Geschlecht beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft
- Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Lebenspartner inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf das Gericht der Aufhebung
- Hinweis auf den Tod des erstverstorbenen Lebenspartners inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
- Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
- Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
- Wirksamkeitsdatum der Namensänderung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Personen
- Vorfahren der Lebenspartner (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge der Lebenspartner (Kinder, Enkel…)
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Gebühren
Urkunde und Bescheinigungen 15,00 Euro
Weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde oder Bescheinigung der gleichen Art 7,50 Euro
Befreiungen
- Nein
- Bei Vorlage eines Düsselpasses bei Antragstellung reduziert sich die Gebühren um 50 %.
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Weiterführende Informationen
Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten Lebenspartnerschaften zwischen zwei Männern oder zwei Frauen begründet werden. Seit dem 01.10.2017 können Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden.
Eine Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland immer am Ort der Begründung registriert. War die Begründung in Düsseldorf, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunden immer in Düsseldorf.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Lebenspartnerschaftsurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Lebenspartner
- Vor- und Familienname beider Lebenspartner
- Geschlecht beider Lebenspartner
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaft
- Vor- und Familiennamen beider Lebenspartner nach der Lebenspartnerschaft
- Alle Veränderungen des Namens beider Lebenspartner und zum Bestand der Lebenspartnerschaft werden dargestellt
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Lebenspartner inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf das Gericht der Aufhebung
- Hinweis auf den Tod des erstverstorbenen Lebenspartners inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
- Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
- Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
- Wirksamkeitsdatum der Namensänderung
- Ausstellungsdatum und –Ort
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Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
- Die Lebenspartnerschaft muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Personen
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- Abkömmlinge der Lebenspartner (Kinder, Enkel…)
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